Rechtsschutz­versicherung

 

Sorgen Sie dafür, dass Sie vor Gericht nicht alleine sind.

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten zu minimieren, und übernimmt Anwalts-, Gerichts- sowie Sachverständigenkosten.

Rechtsschutzversicherung - Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten minimieren © shutterstock

Details

Eine Rechtsschutzversicherung wird in der Regel als Kombination aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt, um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken.

1. Grundbausteine (Kernleistungen)

  • Privat-Rechtsschutz: Deckt Streitigkeiten im Alltag ab, wie z. B. Ärger mit dem Reiseveranstalter, Internethändlern oder Verträgen
  • Berufs-Rechtsschutz: Schützt Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, etwa bei Kündigung, Abmahnung oder Zeugnisstreitigkeiten
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Greift bei Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, z. B. nach einem Unfall, bei Streitigkeiten um Bußgelder oder bei drohendem Führerscheinentzug
  • Wohn-Rechtsschutz (Immobilien/Miete): Umfasst Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer, wie Mietminderung, Eigenbedarfskündigung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten

2. Versicherte Leistungen (Kostenübernahme)

Die Versicherung trägt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für:

  • Anwaltskosten: Gesetzliche Gebühren des eigenen Anwalts (freie Anwaltswahl)
  • Gerichtskosten: Gerichtskosten, Zeugengelder und Honorare für gerichtliche Sachverständige
  • Gegnerische Kosten: Kosten der Gegenseite, falls diese übernommen werden müssen
  • Mediation: Kosten für außergerichtliche Streitschlichtung
  • Strafrechtsschutz: Übernahme der Kosten bei Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren (nicht bei Vorsatz)

3. Erweiterte Inhalte & Besonderheiten

  • Vorsorgeversicherung: Oft sind neue Risiken (z. B. nach Heirat oder Berufswechsel) automatisch für eine gewisse Zeit mitversichert
  • Telefonische Erstberatung: Viele Tarife bieten eine sofortige, kostenlose Rechtsberatung durch Anwälte per Hotline, auch ohne Wartezeit
  • Vertrags- und Sachenrecht: Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Handwerkerleistungen

4. Was meist NICHT versichert ist (Ausschlüsse)

  • Vorsätzliche Taten: Bei Vorsatz wird der Rechtsschutz verweigert
  • Bereits entstandene Streitfälle: Schäden, die vor Abschluss oder in der Wartezeit entstanden sind, sind nicht gedeckt
  • Eigene Kosten: Reisekosten zum Gericht oder Verdienstausfall werden in der Regel nicht übernommen
  • Spezialbereiche: Oft ausgeschlossen sind Bauherren-Rechtsschutz (für Hausbau/Umbau), Urheberrechtsstreitigkeiten oder komplexe Kapitalanlagesachen (außer bei speziellen Premium-Tarifen)

Wichtige Hinweise

Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit (oft 3 Monate) für bestimmte Bereiche wie Arbeits- oder Mietrecht, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ein rechtzeitiger Abschluss, schon bevor Ungemach droht, ist daher von großer Bedeutung.