Gebäudeversicherung
Sie besitzen ein Zinshaus oder sind Hausverwalter und suchen nach einer umfangreichen Versicherungslösung zu einem fairen Preis?
Wir kennen die Sorgen und Wünsche von Eigentümern und Verwaltern. Nach entsprechender Analyse erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Deckungskonzept für Ihr Objekt.
Professionelle Begleitung bei späteren Deckungserweiterungen und Schadensfällen runden das Angebot ab.

Details
Eine Versicherung für ein Mehrfamilienhaus (MFH) dient primär dem Schutz des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft vor hohen finanziellen Risiken durch Gebäudeschäden oder Haftungsansprüche.
1. Wohngebäudeversicherung (Kernschutz)
Dies ist die wichtigste Absicherung für die Bausubstanz. Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch folgende Gefahren entstehen:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion und oft auch Überspannungsschäden durch Blitz – siehe Optionen
- Leitungswasser: Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserleitungen sowie Heizungsanlagen
- Sturm und Hagel: Meist ab Windstärke 60 km/h
- Mitversicherte Kosten: Übernahme von Kosten für Aufräumarbeiten, Abbruch, Entsorgung sowie Mietausfall, falls Wohnungen unbewohnbar werden
2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Diese Versicherung ist für Vermieter und Eigentümergemeinschaften unerlässlich. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf dem Grundstück zu Schaden kommen, zum Beispiel:
- Verletzungen: Sturz eines Passanten auf einem nicht geräumten Gehweg (Winterdienst-Versäumnis)
- Sachschäden: Herabstürzende Dachziegel, die ein parkendes Auto beschädigen
3. Optionale Erweiterungen
Je nach Standort und Ausstattung des Gebäudes sind zusätzliche Bausteine sinnvoll:
- Elementarschadenversicherung: Schutz gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck (oft separat abzuschließen)
- Haustechnik-Versicherung: Spezieller Schutz für teure Anlagen wie Aufzüge, Wärmepumpen oder Solaranlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Fernsprechanlagen
- Vandalismus & Graffitischäden: Deckung von Kosten für die Beseitigung mutwilliger Beschädigungen an der Fassade.
- Mietausfall: Wird eine der Mietwohnungen längere Zeit unbewohnbar – beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden –, bleiben auch die Mietzahlungen aus.
Wichtige Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser
- Versicherungssumme: Meist wird der „Gleitende Neuwert“ vereinbart, damit der Versicherungsschutz automatisch an steigende Baukosten angepasst wird und keine Unterversicherung entsteht
- Zuständigkeit: Bei einer Eigentumswohnung kümmert sich in der Regel die Hausverwaltung um die Gebäudeversicherung für das gesamte Objekt; der einzelne Eigentümer benötigt dann nur noch eine eigene Hausratversicherung
Regelungen bei Eigentümerwechsel
Beim Eigentümerwechsel eines Mehrfamilienhauses – sei es durch Kauf, Schenkung oder Erbe – gehen bestehende Gebäudeversicherungen kraft Gesetzes automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies verhindert Versicherungslücken während der Übergangsphase.
1. Übernahme durch Kauf oder Schenkung
Beim klassischen Erwerb tritt der neue Besitzer in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrags ein.
- Zeitpunkt des Übergangs: Der Vertrag geht offiziell erst mit der Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber über. Bis dahin bleibt meist der Verkäufer für die Bezahlung der Prämien verantwortlich.
- Sonderkündigungsrecht: Der neue Eigentümer hat nach der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht.
- Frist: Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von einem Monat nach der Eintragung (oder nach Kenntnis der Versicherung) erfolgen
- Wahlrecht: Man kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen
2. Besonderheiten bei Vererbung
Im Erbfall gelten leicht abweichende Prinzipien, da die Erben als Rechtsnachfolger direkt in die Position des Verstorbenen rücken.
- Automatischer Übergang: Die Wohngebäudeversicherung und objektbezogene Haftpflichtversicherungen laufen nahtlos für die Erben weiter
- Kein generelles Sonderkündigungsrecht: Im Gegensatz zum Kauf gibt es beim Erbe gesetzlich kein generelles Sonderkündigungsrecht für die Erben. Der Vertrag läuft zu den bestehenden Konditionen und Laufzeiten weiter. Manche Versicherer räumen dies jedoch kulanterweise ein (oft innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Erbfalls).
- Erbengemeinschaft: Gehört das Haus mehreren Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft. Alle Entscheidungen zur Versicherung (z. B. Wechsel oder Kündigung nach Ablauf der Laufzeit) müssen dann einstimmig getroffen werden.
- Laufende Kosten: Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, die Versicherungsprämien als Teil der Nachlassverbindlichkeiten gemeinsam zu tragen
