Unfallversicherung

 

Ein Unfall kann nicht geplant werden.

Er tritt aus heiterem Himmel auf und verändert mitunter eine gesamte Lebensplanung. Oft sind davon neben dem Betroffenen / der Betroffenen leider auch die Familie und das Umfeld davon in Mitleidenschaft gezogen.

Eine adäquate Unfallvorsorge ist daher einer der grundsätzlichsten Vorsorgebausteine.

Unfallversicherung - ein Grundbaustein © shutterstock

Details

Die Unfallversicherung bietet Schutz gegen die finanziellen Folgen, die durch einen Unfall entstehen, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit (Invalidität) oder zum Tod führt. Sie ist in eine gesetzliche Pflichtversicherung und eine private Vorsorge unterteilt.

Die gesetzliche Pflichtversicherung leistet nur in speziellen Fällen, oft nur nach langwierigen Prüfungen und selbst dann leider meistens völlig ungenügend.

1. Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung)

  • Wer ist versichert? Alle Arbeitnehmer:innen, Angestellte, Arbeiter:innen, freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Schüler:innen und Student:innen
  • Beitrag: Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber.
  • Schutzbereich: Sie greift ausschließlich bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte oder Bildungsstätte.
  • Leistungen: Maßnahmen zur Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Versehrtengeld oder eine monatliche Versehrtenrente, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt
  • Lücke: Freizeitunfälle (z. B. beim Sport, im Haushalt) sind nicht gedeckt. Auch während der Zeit beim Bundesheer kommt es oft zu Deckungslücken.

2. Private Unfallversicherung

  • Zweck: Schließt die Lücke der gesetzlichen Versicherung und bietet Schutz rund um die Uhr, weltweit, insbesondere in der Freizeit.
  • Leistungsfall: Ein plötzliches, unfreiwilliges Ereignis von außen, das einen bleibenden körperlichen Schaden verursacht.
  • Leistungen:
    • Kapitalleistung: Einmalzahlung bei Invalidität  (abhängig vom Invaliditätsgrad)
    • Unfallrente: Monatliche Zahlung bei hoher Invalidität
    • Bergungskosten: Kosten für die Rettung aus Bergnot, bei Skiunfällen u. a.
    • Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten nach einem Unfall.
    • Spitaltaggeld
    • Taggeld – bei Berufen mit stark variabler Vergütung
    • Knochenbruch
    • Assistance Leistungen

Wichtige Begriffe

  • Gliedertaxe: Ein Prozentkatalog, der festlegt, wie viel Prozent Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile (z. B. Arm, Bein, Auge) angerechnet werden.
  • Progression: Eine Regelung, die dafür sorgt, dass die Leistung bei hoher Invalidität überproportional steigt.

Die private Unfallversicherung ist sehr individuell anpassbar, wobei als Faustregel für die Versicherungssumme oft das 4- bis 6-fache des Bruttojahreseinkommens empfohlen wird.

Definition eines Unfalls

1. Definition und Merkmale eines Unfalls

  • Plötzlich: Das Ereignis geschieht unerwartet und ohne Vorwarnung.
  • Von außen einwirkend: Die Ursache kommt nicht aus dem Körper selbst (im Gegensatz zu einem Herzinfarkt).
  • Unfreiwillig: Der Unfallbeteiligte wollte den Schaden nicht herbeiführen.
  • Körper- oder Sachschaden: Resultiert aus dem Ereignis.

2. Unfallarten und Unfallbereiche

    Unfälle werden nach ihrem Kontext unterschieden:

    • Verkehrsunfall: Ereignisse im Straßenverkehr (Autounfälle, Fahrradunfälle).
    • Arbeits- und Wegeunfall: Unfälle während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin (versichert durch Berufsgenossenschaften).
    • Freizeit- und Sportunfall: Unfälle beim Hobby oder Sport.
    • Haushaltsunfall: Stürze, Verbrennungen oder Stromschläge in den eigenen vier Wänden.

    3. Unfall im Rechtssinn

    • Unfallversicherung: Damit ein Unfall als Versicherungsfall anerkannt wird, müssen die oben genannten Merkmale (plötzlich, von außen, unfreiwillig, Gesundheitsschaden) erfüllt sein.