Berufsunfähigkeitsversicherung
Stellen sie sich die Frage: Was ist meine Arbeitskraft wert?
In Zahlen ausgedrückt hängt das natürlich von Ihrem Alter und Ihrem Einkommen ab. Es können aber rasch zwischen € 750.000 oder auch 1,5 Mio sein.
Viel wichtiger als die Zahl selbst, ist aber die Tatsache, dass sich Ihr Leben massiv ändert wenn Ihr Einkommen wegfällt.
Damit gerät Ihre gesamte Planung in Gefahr!

Details
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten privaten Vorsorgeversicherungen, um den Lebensstandard bei gesundheitsbedingtem Ausfall der Arbeitskraft zu sichern. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
1. Kernleistung: Die BU-Rente
- Monatliche Rentenzahlung: Die Versicherung zahlt eine im Vorfeld vereinbarte monatliche Rente, sobald Berufsunfähigkeit eintritt
- Definition Berufsunfähigkeit: Die Auszahlung erfolgt in der Regel, wenn der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf – wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
- Ursachen: Der Schutz gilt bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall.
2. Wichtige inhaltliche Vertragsmerkmale (Qualitätsmerkmale)
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Dies ist der wichtigste Punkt. Der Versicherer darf den Versicherten nicht auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen (z. B. ein Architekt, der nicht mehr auf die Baustelle kann, wird nicht auf den Schreibtischjob verwiesen), wenn dies nicht dem bisherigen Lebensstandard entspricht.
- Rückwirkende Leistung: Wird die Berufsunfähigkeit später gemeldet als sie eingetreten ist, leistet der Versicherer die Rente oft rückwirkend, teils bis zu drei Jahre.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Der Schutz besteht in der Regel weltweit, nicht nur im Wohnsitzland.
3. Leistungsbausteine und Optionen
- Nachversicherungsgarantie: Ermöglicht die Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, z. B. bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf oder Gehaltssprung
- Garantierte Rentendynamik: Die Rente steigt während der Laufzeit (vor dem Leistungsfall) jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (z. B. 1–5 %), um die Inflation auszugleichen
- Leistungsdynamik: Eine vereinbarte Steigerung der Rente während einer laufenden Berufsunfähigkeit, um den Kaufkraftverlust auszugleichen
- Beitragsdynamik: Die Beiträge (und oft auch die Leistung) steigen jährlich, ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Soforthilfe bei Krebs: Temporäre Leistungen bei bestimmten schweren Erkrankungen (Krebs), auch wenn die 50%-Marke noch nicht exakt erreicht ist
- Arbeitsunfähigkeits-Klausel ("AU-Klausel" / "Gelber Schein"): Die BU-Rente wird bereits gezahlt, wenn der Versicherte für einen Zeitraum von z. B. 4 bis 6 Monaten krankgeschrieben ist, auch wenn die Berufsunfähigkeit noch nicht abschließend durch Gutachten festgestellt wurde
4. Vertragsdauer und Höhe
- Laufzeit: Idealerweise bis zum Eintritt in das gesetzliche Pensionsalter (meist 65–67 Jahre).
- Höhe der Rente: Sollte so gewählt werden, dass sie die Fixkosten deckt und den gewohnten Lebensstandard sichert.
5. Pflichten bei Vertragsabschluss
- Gesundheitsfragen: Der Versicherte muss Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Falschangaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
- Berufstätigkeit: Genaue Angabe der aktuellen Tätigkeit, da dies die Beitragshöhe stark beeinflusst.
Zusammenfassung der Leistungen im Schadensfall
Die Versicherung prüft den Fall und zahlt nach Anerkenntnis die vereinbarte monatliche Rente. Der Versicherte ist nicht verpflichtet, eine Umschulung zu machen, um die Rente zu erhalten (Verzicht auf konkrete Verweisung).
